DORA gilt für zahlreiche Unternehmen des Finanzsektors, darunter:
- Banken, Wertpapierfirmen
- Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Versicherungen und Rückversicherer
- Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Marktinfrastrukturen
- Krypto-Dienstleister und weitere regulierte Einheiten
Zudem betrifft DORA auch kritische ICT-Dienstleister wie Cloud-Provider, Rechenzentren und spezialisierte Softwareanbieter. Eine Betroffenheitsanalyse zeigt, welche konkreten Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.