Was ist die NIS-2-Richtlinie und warum ist sie wichtig?
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete EU-Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit. Sie ersetzt die frühere Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-1) und tritt damit in zahlreichen Mitgliedstaaten in Kraft. Sie soll ein einheitlich hohes Cyber-Sicherheitsniveau für Unternehmen in der EU schaffen. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) steigen die Anforderungen an Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.
Ihr Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der gesamten Europäischen Union sicherstellen.
Reicht eine ISO 27001- oder TISAX®-Zertifizierung als Konformitätsnachweis für NIS-2?
Nein. Eine ISO 27001- oder TISAX®-Zertifizierung ersetzt keinen formalen Nachweis der NIS-2 Konformität. Sie bieten jedoch eine sehr gute Grundlage, da viele Anforderungen – insbesondere im Bereich Informationssicherheitsmanagement, Risikoanalyse und technische/organisatorische Maßnahmen – bereits abgedeckt werden.
Für die vollständige NIS-2-Konformität müssen jedoch alle spezifischen gesetzlichen Vorgaben und organisatorischen Pflichten der Richtlinie zusätzlich erfüllt und nachweisbar umgesetzt werden. Dazu gehören z. B.:
spezifische Meldepflichten und Fristen
stärkere Einbindung der Geschäftsleitung
detaillierte Anforderungen an Lieferketten-Sicherheit
Ein ISMS ersetzt NIS-2 also nicht. Es erleichtert die Umsetzung jedoch erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen der Richtlinie und dem nationalen Gesetz?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) legt die konkreten nationalen Vorschriften fest – z. B. Schwellenwerte, Zuständigkeiten, Bußgelder, Verfahren.
Bis wann müssen die NIS-2 Anforderungen umgesetzt werden?
Die Richtlinie wurde am 16. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Deutschland müsste die nationale Umsetzung bis zum 17. Oktober 2024 abgeschlossen haben — diese Frist wurde jedoch nicht vollständig eingehalten.
Im deutschen Kontext ist laut aktuellen Informationen mit Inkrafttreten des NIS2UmsuCG frühestens Ende 2025 bzw. spätestens Anfang Q1/2026 zu rechnen. Sobald Ihr Unternehmen als betroffen eingestuft wird, gilt eine Registrierungspflicht innerhalb drei Monaten.
Welche Risiken bestehen bei Nicht-Einhaltung der NIS-2-Vorgaben?
Bei Verstößen drohen:
hohe Bußgelder
persönliche Haftung für die Geschäftsleitung
behördliche Anordnungen
erhöhtes Risiko für Cyberangriffe, Ausfälle und Reputationsschäden
Eine frühzeitige Umsetzung reduziert sowohl rechtliche als auch operative Risiken deutlich.
Wie unterscheidet sich NIS-2 von der bisherigen NIS-Richtlinie?
NIS-2 erweitert und verschärft die Anforderungen:
mehr betroffene Branchen und Unternehmensgrößen
konkretere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
strengere Meldepflichten
höhere Bußgelder
deutlich stärkere Verantwortung der Geschäftsleitung
Viele Unternehmen, die bisher nicht betroffen waren, fallen jetzt unter NIS-2.
Welche Leistungen umfasst eine professionelle NIS-2 Beratung?
Eine strukturierte NIS-2 Beratung bietet u. a.:
Betroffenheitsanalyse / Einstufung
GAP-Analyse zwischen Ist-Stand und NIS-2 Anforderungen
Entwicklung einer Umsetzung-Roadmap
Unterstützung beim Aufbau oder Ausbau eines ISMS (z. B. ISO 27001)
Konzeption von Melde- und Incident-Response-Prozessen
Sind auch unsere Lieferanten und Dienstleister von NIS-2 betroffen?
Ja. NIS-2 legt einen großen Fokus auf die Sicherheit der Lieferkette.
Das bedeutet: Auch Dienstleister und Partner müssen Anforderungen erfüllen, wenn sie für NIS-2-pflichtige Unternehmen tätig sind. Unternehmen müssen dies vertraglich, technisch und organisatorisch berücksichtigen.
Wie starten Sie am besten in ein NIS-2 Projekt?
Ein sinnvoller Einstieg besteht aus drei Schritten:
Betroffenheit klären – Einstufung als „wichtig“ oder „besonders wichtig“.
GAP-Analyse – Abgleich zwischen aktuellem Sicherheitsniveau und NIS-2 Anforderungen.
Roadmap erstellen – Prioritäten, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Zeitplan definieren.
Erstgespräch vereinbaren – unverbindlich und kostenfrei
Wir bewerten Ihre aktuelle Compliance-Situation in einem 25-minütigen Erstgespräch, identifizieren Risiken und zeigen konkret, welche Maßnahmen Priorität haben und wie Sie diese strukturiert umsetzen.
Alle genannten Marken, Standards und Frameworks sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die Verwendung der Bezeichnungen dient ausschließlich der fachlichen Einordnung und impliziert keine Partnerschaft oder Empfehlung.
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